Das Planungsvereinheitlichungsgesetz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2013)
Im April 2013 trat das Planungsvereinheitlichungsgesetz in Kraft. Ursprünglich war das Gesetzesvorhaben mit der Idee gestartet, die im Zuge der Bestrebungen um Verfahrensbeschleunigung (insbesondere durch das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006) in den einzelnen Fachgesetzen verstreuten Beschleunigungsinstrumente in das VwVfG zu überführen. Dies betraf, unter anderem, handhabbare Regelungen für einen fakultativen Erörterungstermin.

Der Vorhabenbegriff „integrierte chemische Anlagen“ im Sinne des UVPG und der 4. BImSchV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2013)
Bereits die UVP-Richtlinie von 1985 enthielt eine Verpflichtung, für integrierte chemische Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das deutsche UVP-Recht hat diese Verpflichtung übernommen und in Nr. 4.1 der Anlage 1 UVPG Vorhaben einer integrierten chemischen Anlage einer unbedingten Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen. Die Formulierungen für den Begriff der integrierten chemischen Anlage haben sich dabei im Laufe der Zeit zwar geändert, am Kern – nämlich der zwingenden UVP-Pflicht solcher Anlagen – hat sich indessen nichts geändert.

Die BVT-Schlussfolgerungen im Kontext der Richtlinie über Industrieemissionen - Entstehung, Arbeitsstand und Umsetzung in Deutschland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2013)
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Abk.: IE-RL) ist das zentrale europäische Regelwerk für die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen – eine Art „Grundgesetz“ der Anlagengenehmigung. Die IE-RL erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland allein rund 9.100 Anlagen. Die IERL ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (96/61/EG; IVU-Richtlinie). Hauptziel der neuen IE-Richtlinie ist es, durch eine verstärkte Anwendung der Besten verfügbaren Techniken (BVT) bei industriellen Tätigkeiten in der Europäischen Union ein einheitlicheres und hohes Umweltschutzniveau zu erreichen und dadurch gleichartigere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die rechtssichere Gestaltung von verbindlichen Sanierungszielen in der Altlastensanierung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Immer häufiger wollen Sanierungsverpflichtete in Verhandlungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen, aber auch im Zusammenhang mit Sanierungsanordnungen Klarheit herstellen, bis zu welchem Punkt sie ihren Sanierungspflichten nachkommen müssen. Weil einerseits weder das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) noch die Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die Kategorie der Sanierungszielwerte geregelt haben, noch andererseits das Gebot der inhaltlichen Bestimmtheit von Ordnungsverfügungen wohl regelmäßig die Festlegung von Sanierungszielwerten nahelegt1, findet in der Praxis nicht selten ein „Aushandeln“ der Ziele bzw. Werte statt.

Zur Herstellerangabe auf Verbraucherprodukten nach dem neuen Produktsicherheitsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2012)
Das zum 1.12.2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz hat das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geräteund Produktsicherheitsgesetz (GPSG) aus dem Jahr 2004 abgelöst. Grund der Neuregelung war die Anpassung an die Fortentwicklung des europäischen Produktsicherheitsrechtes bis zum Jahr 2010. Mit den neuen europäischen Rechtsvorschriften über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten wollte der europäische Gesetzgeber den Vollzug des europäischen Produktsicherheitsrechtes durch die Marktüberwachungsbehörden vereinheitlichen und effizienter machen. Der nationale Gesetzgeber hat das GPSG aus Gründen der besseren Verständlichkeit demgemäß durch ein neu gefasstes Gesetz an die geänderte europäische Rechtslage angepasst.

Stoffrechtliche Pflichten der Betreiber von Anlagen nach der IE-Richtlinie – Jahresbericht und Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2012)
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält eine Vielzahl umweltschützender Instrumente. Sie gestatten es, durch eine Anlage i.S.d. § 3 Abs. 5 BImSchG hervorgerufene schädliche Umwelteinwirkung zu bekämpfen und den Betreiber der Anlage zu verpflichten, die sich aus den §§ 5 und 22 BImSchG ergebenden Anforderungen zu erfüllen. Die möglichen Maßnahmen beginnen mit dem Genehmigungserfordernis für besonders schädliche Anlagen, reichen über nachträgliche Anordnungen und enden mit der Stilllegung und Beseitigung der Anlage.

Opt-out-Regelung des TEHG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2012)
Mit Beginn des Jahres 2013 wird der Emissionshandel in seine dritte Handelsperiode starten. Um eine Optimierung des bisherigen Emissionshandelssystems zu erreichen, sind auf europäischer Ebene die rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine ausführliche Revision der Emissionshandelsrichtlinie umfassend modifiziert worden. Die erforderliche nationale Umsetzung ist im Sommer 2011 durch das Gesetz zur Anpassung an die Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels erfolgt. Erstmalig findet sich nunmehr im Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) eine sog. Opt-out-Regelung. Diese Regelung eröffnet emissionshandelspflichtigen Kleinemittenten die Möglichkeit, von der Zertifikat-Abgabepflicht nach § 7 TEHG ausgenommen zu werden. Eine derartige Freistellungs- bzw. Ausstiegsregelung wurde bereits seit langem von Seiten der Industrie gefordert, stößt aber seit ihrer Einführung auf erhebliche Kritik und weitestgehende Ablehnung durch die emissionshandelspflichtigen Unternehmen. Im Rahmen dieses Beitrags werden einleitend die Gründe für die Einführung einer Opt-out-Regelung dargestellt, bevor deren Ausgestaltung in § 27 TEHG kritisch diskutiert wird.

Das Umweltrechtsbehelfsgesetz – Erweiterte Klagemöglichkeit versus Investitionssicherheit
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2012)
Die deutsche Landschaft ist geprägt von zahlreichen Großprojekten im Bereich von Infrastruktur und Umwelt. Auch künftig werden vor allem vor dem Hintergrund der kürzlich beschlossenen Energiewende insbesondere beim Netzausbau eine Vielzahl solcher Projekte nötig. Diese Vorhaben stoßen allerdings oftmals auf erbitterten Widerstand der betroffenen Anwohner und Umweltverbände.

Luftqualitätsplanung: Stand, Erfahrungen, Probleme
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2012)
Aus den bisherigen Erfahrungen im Bereich der Luftreinhalteplanung lassen sich durchaus einige Erkenntnisse ableiten. Die Steuerungsmöglichkeiten sind begrenzt, was in der Rechtsprechung aber eher zur Milde als zur Strenge führt. Die Zweistufigkeit des Instrumentariums erfordert Geduld mit Blick auf die Effizienz. Die planenden Behörden gestalten den Planungsprozess zunehmend flexibler (z.B. durch Änderungsvorbehalte). Noch offen ist, welche Entwicklung sowohl die Planung als auch die Rechtsprechung nehmen, wenn die Maßnahmen weitgehend greifen und Messergebnisse vorliegen, die eventuell nicht den gewünschten Effekt zeigen. Trotz der eindeutigen Haltung der Verwaltungsgerichte kann die Rechtsnatur der Pläne nicht als geklärt angesehen werden. Hier bietet insbesondere die Konstellation planende Behörde/Privater als Planausführender Gelegenheit zu weiterer Auseinandersetzung. Das wäre dann zugleich eine Möglichkeit, sich mit einer eigenen Fehlerlehre für Luftreinhaltepläne zu befassen, was nicht zuletzt dann auch die Konvergenz zur Lärmminderungsplanung erfassen müsste.

Zur historischen Entwicklung des Internationalen Klimaschutzes (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2012)
Die genauen Modalitäten der Umsetzung der in dem Protokoll übernommenen Verpflichtungen wurden jedoch auf der Konferenz in Kyoto nicht geklärt. Erst die Verhandlungen auf den nachfolgenden Konferenzen 1998 in Buenos Aires (COP4), 1999 in Bonn (COP5), 2000 in Den Haag (COP6 unterbrochen) bzw. 2001 in Bonn (COP6 fortgesetzt) und Marrakesch 2001 (COP7) brachten hier eine Einigung zustande und ermöglichten die Ratifizierung des Protokolls durch die einzelnen Vertragsstaaten.

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