Mit der Fachzeitschrift "W+B" der Lexxion Verlagsgesellschaft mbH stellen wir Ihnen von nun an Artikel zu Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht zur Verfügung. Zur Fachzeitschrift >>>Das Hochwasservorsorgerecht in Deutschland ist seit zehn Jahren in stetigem Umbruch. Die insoweit maßgeblichen Vorschriften waren ursprünglich vor allem dem Landesrecht zu entnehmen. In der Folge der Hochwasserereignisse am Rhein 1993 und 1995 kam es zwar bereits 1996 zu einer nennenswerten Ergänzung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).1 Das Elbehochwasser 2002 führte aber zu einem regelrechten Normierungsschub: Der Bund erließ 2005 das Hochwasserschutzgesetz,2 mit dem die einschlägigen Vorschriften des WHG – vor allem in Form von Regelungsaufträgen für die Länder – massiv ausgeweitet wurden.
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1 (WRRL) gehört das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden. Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt. Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen, müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2 (UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.